Discussion:
Aufladebons ohne Mehrwertsteuer?
(zu alt für eine Antwort)
Hans Bachner
2010-12-05 01:34:28 UTC
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Ich habe vor zwei Jahren ein Starter-Set (UMTS-Modem und SIM-Karte) von
Yesss gekauft. Im vergangenen Jahr habe ich das Konto über das Kundenportal
wieder aufgeladen (die Zahlung lief glaube ich über eine Kreditkarte) und
konnte mir dann auch eine entsprechende Rechnung herunterladen, die einen
Betrag von 20 Euro inklusive 20% Mehrwertsteuer auswies.

Heuer habe ich (bei Hofer, aber das ist vermutlich belanglos) zum Aufladen
einen Ladebon um 20 Euro gekauft. Auf der Rechnung steht, dass in diesem
Betrag *keine* Mehrwertsteuer enthalten ist.

Kann mir jemand erklären, warum die beiden Varianten unterschiedlich
besteuert werden (und der Provider für die gleiche Leistung kommentarlos
20% mehr kassiert)?

Danke,
Hans.
Hans Huber
2010-12-05 09:06:43 UTC
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Post by Hans Bachner
Kann mir jemand erklären, warum die beiden Varianten unterschiedlich
besteuert werden (und der Provider für die gleiche Leistung kommentarlos
20% mehr kassiert)?
Der Ladevorgang selbst ist wie Du korrekt bemerkt hast mit Umsatzsteuer
versehen. Dem Kundenkonto wird der Bruttobetrag gutgeschrieben, die
Mehrwertsteuer abgeführt. Der Betreiber zieht vom Kundenkonto
anschließend wieder Brutto-Minutenentgelte ab um den Vorgang möglichst
nachvollziehbar zu gestalten. Eine andere Möglichkeit wäre dem
Kundenkonto nur den Netto-Ladebetrag gutzuschreiben und Nettobeträge
abzuziehen. Da der Kunde als Verbraucher jedoch Brutto-Minutenentgelte
am Infofolder bei Geschäftsabschluss bzw. in der Werbung aufgedruckt
bekommt wäre dies verwirrend.

Fall 2: Der Ladebon ist ein Gutschein.
Solange man den Gutschein nicht einlöst wird keine USt abgeführt.
Die Steuer fällt erst beim Einlösen des Gutscheins/Ladebons an.
Du müsstest also eine Rechnung beim Betreiber anfordern. Diese würde
auflisten "16,67EUR Guthaben zuzüglich 3,33 EUR MWSt, bezahlt mittels
Gutschein (=20 Euro Ladebon)".
Hans Bachner
2010-12-08 00:15:17 UTC
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Post by Hans Huber
Post by Hans Bachner
Kann mir jemand erklären, warum die beiden Varianten unterschiedlich
besteuert werden (und der Provider für die gleiche Leistung
kommentarlos 20% mehr kassiert)?
Der Ladevorgang selbst ist wie Du korrekt bemerkt hast mit
Umsatzsteuer versehen. [...]
Fall 2: Der Ladebon ist ein Gutschein.
Solange man den Gutschein nicht einlöst wird keine USt abgeführt.
Die Steuer fällt erst beim Einlösen des Gutscheins/Ladebons an.
Du müsstest also eine Rechnung beim Betreiber anfordern. Diese würde
auflisten "16,67EUR Guthaben zuzüglich 3,33 EUR MWSt, bezahlt mittels
Gutschein (=20 Euro Ladebon)".
Danke, das klingt plausibel.

Werde einmal sehen, wie ich zu einer Rechnung komme.

Hans.
Johann Mayerwieser
2010-12-05 09:28:26 UTC
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Post by Hans Bachner
Ich habe vor zwei Jahren ein Starter-Set (UMTS-Modem und SIM-Karte) von
Yesss gekauft. Im vergangenen Jahr habe ich das Konto über das
Kundenportal wieder aufgeladen (die Zahlung lief glaube ich über eine
Kreditkarte) und konnte mir dann auch eine entsprechende Rechnung
herunterladen, die einen Betrag von 20 Euro inklusive 20% Mehrwertsteuer
auswies.
Auf Grund eines vorhergehenden Threads:

Kann man mittels dieser herunterladbaren Rechnung überhaupt die Vorsteuer
abziehen, die Rechnung ist ja selbst ausgedruckt?

Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff
einfügen.
Andreas Pöschek
2010-12-06 18:18:16 UTC
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Hallo!
Post by Hans Bachner
Heuer habe ich (bei Hofer, aber das ist vermutlich belanglos) zum Aufladen
einen Ladebon um 20 Euro gekauft. Auf der Rechnung steht, dass in diesem
Betrag *keine* Mehrwertsteuer enthalten ist.
Geh mit dieser Rechnung zum Finanzamt Deines vertrauens oder schick'
ihnen eine Kopie. Die sind über soetwas ab und an sehr erfreut, wenn da
Betriebe zu viel Steuer verrechnen und keine abführen oder wenn sie
Waren nicht besteuern, die eigentlich besteuert gehören. Ich sehe hier
keinen Grund für die Umsatzsteuerbefreiung gegeben.

Hatte soetwas ähnliches. Ein Lokal in Wien verrechnete aus Prinzip in
den Rechnungen 20% MwSt. "für alles" ohne Unterschied ob für Getränke
oder Speisen (Konsumation im Lokal, kein Gassenverkauf).

Viele Grüße
Andi
Wolfgang Decker
2010-12-06 18:27:26 UTC
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Post by Andreas Pöschek
Ich sehe hier
keinen Grund für die Umsatzsteuerbefreiung gegeben.
Auch nicht nach dem Lesen des Beitrages von Hans:
<4cfb5625$0$1710$c3e8da3$***@news.astraweb.com>?
Der scheint nämlich plausibel, da eine Wertkarte ja wie ein Gutschein
behandelt werden kann.
Post by Andreas Pöschek
Hatte soetwas ähnliches.
Nein, das ist nichts "ähnliches".
Post by Andreas Pöschek
Ein Lokal in Wien verrechnete aus Prinzip in
den Rechnungen 20% MwSt. "für alles" ohne Unterschied ob für Getränke
oder Speisen (Konsumation im Lokal, kein Gassenverkauf).
Ein Lokal mit einem Telekomunternehmen (oder halt auch einem
Lebensmittelunternehmen) vergleichen zu wollen, halte ich für sehr
gewagt. Ich schätze mal, dass bei Yesss (wenn's um die geht) und bei
Hofer ziemlich viele Finanzexperten sitzen, die genau wissen, wo, wann
und welche USt zu verrechnen ist. Was von einem Lokalbesitzer nicht
unbedingt zwingend zu erwarten ist.

lg
Wolfgang
--
Das Problem ist oft, dass die Anbieter gar nicht wissen, was sie anbieten
wollen, könnten oder sollten und die resultierende Inhaltslosigkeit dann
hinter einer bunten Fassade kaschieren. Christoph Päper in dciwam
Neu: http://www.traumrouten.com/namibia
Hans Bachner
2010-12-08 00:24:51 UTC
Permalink
Post by Andreas Pöschek
Hallo!
Post by Hans Bachner
Heuer habe ich (bei Hofer, aber das ist vermutlich belanglos) zum
Aufladen einen Ladebon um 20 Euro gekauft. Auf der Rechnung steht,
dass in diesem Betrag *keine* Mehrwertsteuer enthalten ist.
Geh mit dieser Rechnung zum Finanzamt Deines vertrauens oder schick'
ihnen eine Kopie. Die sind über soetwas ab und an sehr erfreut, wenn
da Betriebe zu viel Steuer verrechnen und keine abführen oder wenn
sie Waren nicht besteuern, die eigentlich besteuert gehören. Ich sehe
hier keinen Grund für die Umsatzsteuerbefreiung gegeben.
<schnipp>

Ich glaube nicht, dass da etwas unterschlagen wird - eine Firma wie One
kann sich das wohl nicht leisten, Ladebons machen wohl einen nicht
unwesentlichen Teil ihres Umsatzes aus.

Mich interessiert(e) nur, warum derartige Leistungen überhaupt
steuerfrei sind. Mein (Vor-)Namensvetter hat aber schon eine
einleuchtende Erklätung geliefert.

Für einen in Deutschland gekaufter Ladebon für eine deutsche Daten-SIM
waren übrigens ebenfalls 0% USt ausgewiesen. Mit dem Kauf des Gutscheins
erwirbt man vermutlich noch keine Leistung. Leuchtet auch irgendwie ein.
Wenn ich an Restaurant-Gutscheine denke, ist beim Kauf des Gutschein ja
noch gar nicht bekannt, ob damit Speisen (10% MWSt) oder Getränke (20%
MWSt) bezahlt werden - es ist erst einmal nur eine andere Form des
Geldscheins.

Hans.
Hans Huber
2010-12-08 16:46:45 UTC
Permalink
Post by Hans Bachner
Wenn ich an Restaurant-Gutscheine denke, ist beim Kauf des Gutschein ja
noch gar nicht bekannt, ob damit Speisen (10% MWSt) oder Getränke (20%
MWSt) bezahlt werden - es ist erst einmal nur eine andere Form des
Geldscheins.
korrekt.
Und auch wenn alle von yesss per "Ladebon" bezahlbaren Produkte mit 20%
MWSt belegt sind (mir fällt jedenfalls ad-hoc nichts ein) so spricht
nichts gegen die Vorgangsweise von yesss.

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